ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Festspiele Balver Höhle e.V.
6.
Karten können online über www.festspiele-balver-hoehle.de erworben werden. Dabei können reservierte Karten per Vorkasse wie folgt unter Angabe der Buchungsnummer und Veranstaltung überwiesen werden:
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis, IBAN: DE57 4585 1020 0090 0019 00, BIC: WELADED1PLB
Volksbank im MK, IBAN: DE55 4476 1534 0065 6202 01, GENODEM1NRD
Bei gleichzeitiger Überweisung der 3 € Bearbeitungsgebühr werden die Karten per Post verschickt. Ansonsten liegen sie in der Geschäftsstelle, Garbecker Str. 5, 58802 Balve, zur Abholung bereit.
Alternativ können bereits online reservierte Karten innerhalb von drei Tagen in der Geschäftsstelle bar bezahlt werden.
Online-Kartenbestellungen per Überweisung sind bis zu drei Tage vor der Vorstellung möglich.
Kartenbestellung ab drei Tage vor der Vorstellungen können nicht mehr verschickt werden, sondern sind in der Geschäftsstelle oder an der Tageskasse abzuholen.
Die Festspiele Balver Höhle behalten sich vor, online gebuchte Plätze innerhalb einer Reihe zu verschieben, so dass keine einzelnen, freien Plätze zwischen den gebuchten Plätzen entstehen.
7.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der Festspielgeschäftsstelle, Garbecker Str. 5, 58802 Balve, schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung vorsehen, ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Dies bedeutet, wenn der Festspielverein dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, ist ein Widerrufsrecht des Kunden für die Bestellung einer solchen Dienstleitung ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Der Festspielverein hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behält der Festspielverein weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Bei Verzug erhebt der Festspielverein für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von 3,00 Euro. Mahnschreiben können insoweit auch per E-Mail erfolgen.
Der Vorstand Balve, Februar 2017